Grafik: Logo Informationsplattform Religion

Grafik Seitentitel: Islam und deutsche Friedhöfe

Grafik: Symbol für Islam - Halbmond mit SternDem Grundsatz nach schließt das deutsche Bestattungsrecht islamische Begräbnisse aus. Basierend auf möglichen Ausnahmeregelungen sind in den letzten Jahren auf öffentlichen Friedhöfen jedoch mehr und mehr islamische Grabfelder entstanden.

Konfliktpunkte zwischen säkularem Bestattungsrecht und islamischer Bestattungstradition

Das Bestattungsrecht ist fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Es wird vor Ort durch die Friedhofssatzungen der Städte und Gemeinden konkretisiert. Grundlage der Bestattungsgesetze der Länder bildet meist noch die Gesetzgebung des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1934. Kern dieser Bestattungsgesetze ist die Abwehr von Seuchengefahr, wobei die Regelungen vor einem christlichen Hintergrund getroffen worden sind.
Die sich aus einer veränderten Situation ergebenden möglichen Konfliktpunkte sind:

Überführung in die Heimatländer

Aus diesen Gründen war es lange Zeit üblich, dass Verstorbene Muslime in ihre früheren Heimatländer überführt wurden. Dort konnten sie nach islamischen Vorschriften bestattet werden. Den hohen Überführungskosten stehen die deutschen Friedhofsgebühren gegenüber; in islamischen Ländern wie zum Beispiel der Türkei werden solche Gebühren nicht oder nur in unwesentlicher Höhe erhoben.
Für die Überführungen gibt es in jeder größeren Stadt islamische Bestattungsunternehmen, die die organsatorischen und logistischen Anforderungen übernehmen.

Zunehmender Wunsch nach Bestattung in Deutschland

In dem Maße, wie die Kinder von islamischen Migranten in Deutschland geboren werden und wie die Muslime insgesamt den Bezug zu den Herkunftsländern ihre Familien verlieren, wächst der Wunsch nach einer Bestattung in Deutschland. Dem stehen oft aber die oben genannten Probleme entgegen. In größeren Städten gibt es jedoch zunehmend islamische Grabfelder, die von den anderen Grabstätten getrennt sind und gemäß den islamischen Bestimmungen gestaltet werden können. Ebenso bemühen sich die Friedhofsverwaltungen darum, die in einer Trauerhalle vorhandenen christlichen Symbole so anzubringen, dass sie für eine islamische Bestattung entfernt werden können.
Darüber hinaus findet die Sargbestattung immer mehr Akzeptanz. Der Transport vom Haus des Toten zum Friedhof wird in der Regel mit einem Leichenwagen durchgeführt; insgesamt gibt es die Tendenz, dass ein Transport im Sarg und auch die Grablegung im Sarg als "schöner" angesehen werden. Darin zeigt sich die Übernahme westlicher Muster, die nicht zuletzt auch von islamischen Bestattungsunternehmen gefördert wird, die nach einem Ausgleich für die lukrativen Überführungen in die Herkunftsländern suchen. Eine Feuerbestattung jedoch bleibt nach islamischem Recht jedoch weiterhin ausgeschlossen.

Grafik für Navigation 'nach oben'

© 2002-2005 Informationsplattform Religion / REMID e. V.
Gefördert im Rahmen des Aktionsprogramms "Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. www.entimon.de

Erstellt: 02.12.2002

Grafik: Überschrift 'Siehe auch...' für interne Links

 

Grafik-Text: Ihre Meinung...