
Am 4. Juli 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Tragen des Kopftuchs von islamischen Lehrerinnen im Beamtenverhältnis an öffentlichen Schulen nicht mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar sein kann. Damit wurden gleichlautende Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Das Urteil hatte großes Aufsehen erregt, denn es war die erste höchstinstanzliche Entscheidung zur Thematik. Die betroffene Lehrerin, Ferestha Ludin, hat darauf hin gegen die Entscheidung Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt, das ihr teilweise Recht gab. In einer neuen Entscheidung von 2004 wurde dem Ansinnen des Landes Baden-Württemberg, das Kopftuch bei Lehrerinnen in der Schule auszuschließen, jedoch Recht gegeben. Das in der Folge des hier dokumentierten Urteils veränderte Schulgesetz erlaube den Ausschluss des Kopftuchs.
>> "Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten" - Pressemitteilung vom 4. Juli 2002
>> Entscheidung vom 4. Juli 2002 im Wortlaut
Das Urteil hat auf islamischer Seite Enttäuschung hervorgerufen. Der Richterspruch widerspreche der im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit, missverstehe den symbolischen Gehalt und die Wirkung des Kopftuches und sei der Integration der Muslime in Deutschland nicht förderlich. Für muslimische Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, stelle das Urteil ein faktisches Berufsverbot dar.
Viele Stimmen hoffen auf eine andere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und verweisen dabei auf den Konflikt um das Schächten. Auch hier hatten die Karlsruher Richter eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben.
>> Beitrag des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD)
>> Pressemitteilung des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland
Durchgängig, aber weniger intensiv wie z. B. die Entscheidung um das Schächten, wurde das Kopftuch-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in den Medien behandelt.
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Von kirchlicher Seite wies EKD-Pressesprecher Krüger auf das Problem hin, dass in Folge dieses Urteils Religion an der Schule verdrängt würde - was sich, unausgesprochen, mittelfristig auch auf christliche Lehrkräfte auswirken könnte.
Zurückhaltend bis gar nicht drangen Äußerungen von Parteien oder Verbänden an die Öffentlichkeit. Eine Ausnahme machte die die kirchenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Marita Sehn. Sie fordert eine öffentliche Debatte um die Integration von Menschen fremden Glaubens. Die Konflitke dürften nicht über die Gerichte ausgetragen werden.
>> Pressemitteilung der FDP-Sprecherin
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts war nicht nur Fereshta Ludin betroffen. Die Konsequenzen sind bislang jedoch unterschiedlich.
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Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, hat anlässlich eines Erfahrungsaustauschs mit jungen kopftuchtragenden Musliminnen zur Zurückhaltung bei generalisierenden Entscheidungen in Sachen Kopftuch und Schule geraten und gleichzeitig vor Naivität gewarnt. Kernpunkt sei die Frage, welche Botschaft eine Muslimin mit Kopftuch als Lehrerin vor der Klasse vermittele. Es sei denkbar, dass sich der Druck auf muslimische Kinder, ein Kopftuch zu tragen, erhöhe. Ein generelles Kopftuch-Verbot sei jedoch nicht sinnvoll, denn es würde einige Frauen zu Unrecht als Lehrerin verhindern. Einen Ausweg könne die konkrete Einzelfall-Prüfung anbieten.
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Letzte Aktualisierung: 16.03.2005