
Bereits seit Ende der 1990er Jahre ist das Kopftuch in der Diskussion. Neben der konkreten Auseinandersetzung um die Zulässigkeit des Kopftuch-Tragens für Muslima im öffentlichen Dienst wird an diesem "Stück Tuch" immer wieder auch das Rollenverständnis von Mann und Frau sowie die Integration von Muslimen thematisiert. Und nicht zuletzt wird anhand des Kopftuchs als Ausdruck islamischer Bekleidungsvorschriften - und damit eines Sichtbarwerdens andersartiger Lebens- und Erziehungsvorstellungen - auch die Frage aufgeworfen, inwieweit im staatlichen Schulsystem auf Forderungen von Muslimen etwa nach einem nicht-koedukativen Sportunterricht Rücksicht genommen werden kann.
> Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2002...
> Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2002...
> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2003
> Stand der Verbotsdiskussion im Sommer 2004 (Newsletter Nr. 6)
>> 04.06.2002: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 2 C 21.01)
>> 10.10.2002: Bundesarbeitsgericht (2 AZR 472/01)
>> 24.09.2003: Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1436/02)
>> 24.06.2004: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 2 C 45.03)
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hatte das vom Land Baden-Württemberg geänderte Schulgesetz zum Gegenstand, nach dem das Kopftuch bei Lehrerinnen verboten ist, christliche oder jüdische Symbole als Ausdruck des abendländischen Kulturerbes jedoch nicht.
Im Juni 2003 hat die Integrationsbeauftragte des Bundes eine kurze Darstellung des Rechtstreits veröffentlicht, die die Positionen zusammenfasst.
>> Der Streit ums Kopftuch: die rechtliche Ausgangssituation (PDF, 6 Seiten, 18 KB)
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom September 2003 hat u. a. Stimmen für ein gesetzliches Kopftuch-Verbot, das den Kriterien des Gerichts standhält, hervorgerufen. Dagegen wendet sich ein öffentlicher Aufruf, zu dessen Erstunterzeichnerinnen u. a. die Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, die ehemaligen Ausländerbeauftragten des Berliner Senats, Barbara John, und die damalige Vorsitzende der Zuwanderungskommission, Rita Süssmuth, gehören.
>> Aufruf "Religiöse Vielfalt statt Zwangsemanzipation" vom 2. Juni 2004
Auf einer Veranstaltung der Evangelischen Akademie Tutzing vom 19. bis 21. März 2004 hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, in fünf Thesen die wachsende religiöse Vielfalt in Deutschland thematisiert, die insbesondere durch den Islam sichtbar wird. Dabei hat sie auch die Auseinandersetzung um das Kopftuch angesprochen. Die Veranstaltung hatte den Titel "Untergang des Abendlandes? Die verfassungspolitischen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Kopftuchstreits".
>> Islam einbürgern>> Islam einbürgern (PDF, 14 Seiten, 153 KB)
Die Politologin Marlies Wehner publizierte den unten verlinkten Text bereits 1999 im DISS-Journal 3 (1999) des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung (DISS), in gekürzter Fassung auch auf den Internet-Seiten der Gesellschaft muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler (GMSG). Auf den Seiten der GMSG finden sich weitere Texte der muslimischen Autorin, die vor allem zur Frage des islamischen Religionsunterrichts publiziert.
Die gerichtliche Auseinandersetzung um Fereshta Ludin hatte bereits ein längeres Vorspiel, ehe es ab 2002 zu den letztinstanzlichen Entscheidungen kam. Bevor es um die Frage der Übernahme ins Beamtenverhältnis ging, klärten die Gerichte, ob ihr auch das Tragen des Kopftuchs in der Ausbildung verwehrt werden könne. Wegen des staatlichen Ausbildungsmonopols im Lehrerberuf müsse einer Muslima das Tragen des Kopftuchs erlaubt werden, so die Entscheidung damals.
>> Das Kopftuch - Der Fall Fereshta Ludin
>> Unterrichten mit Kopftuch - eine "undeutsche" Berufstätigkeit?
Auf dem Portal www.islam.de gibt es einen eigenen Bereich, in dem verschiedene Beiträge zur Kopftuch-Thematik wiedergegeben sind.
>> Beiträge zum Thema Kopftuch
Wie viele andere Internet-Seiten auch hat www.al-sakina.de einige Beiträge zur Kopftuch-Problematik publiziert. Al-Sakina ist eine privat betriebene Homepage einer Frau, die 1996 zum Islam konvertierte.
Der Beitrag mit dem Untertitel "Gesammelte Merkwürdigkeiten aus dem Leben einer Betuchten" erzählt von Erfahrungen als Kopftuch-Trägerin.
Das Dossier enthält Beiträge zur Thematik, dabei auch Verweise auf eine weitere islamische Frauen-Webseite (www.muslimat-berlin.de), über die wiederum zahlreiche Artikel aufgerufen werden können.
Auf den Seiten des Bilungsservers (www.bildungsserver.de) finden sich Dokumente zum Kopftuch-Thema, u. a. eine ausführliche Zeitungsdokumentation.
>> Die Diskussion um das Kopftuch in der Schule (PDF, 25 Seiten, 147 KB)
Die Zeitungsdokumentation reicht bis 2004 und umfasst auch europäische Nachbarländer. Die Beiträge können gegen Entgelt beim Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) angefordert werden. Das DIPF betreibt gemeinsam mit anderen Einrichtungen das Portal bildungsserver.de
Zum Auffinden weiterer Dokumente "Kopftuch" in die Suchfunktion eingeben.
Prof. Udo Steinbach, Direktor des Deutschen Orient-Instituts, äußert sich in einem Beitrag über die unterschiedlichen Motive zum Anlegen des Kopftuchs
>> Udo Steinbach: Ein überschätztes Stück Stoff
Der Beitrag ist veröffentlicht auf "Integration", der Webzeitung der Deutsch-Türkischen Stiftung. Auf der Einstiegsseite findet sich eine Bildzusammenstellung westlicher Kopftuchträgerinnen:
Der Sender Radio Bremen hat das Kopftuch im Jahr 2002 zum Gegenstand mehrerer Radiobeiträge gemacht, die online aufrufbar sind.
>> Sendungen und Informationen von Radio Bremen
Eine wissenschaftliche Hausarbeit, die vom Bundesinnenministerium im Oktober 2001 mit dem 3. Preis des Studentenwettbewerbes "Angekommen - Aufgenommen? Zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland" ausgezeichnet wurde. Behandelt werden unter anderem die Fragen des Kopftuchs von Schülerinnen und Lehrerinnen. Der Autor, Thomas Anger, verfasste die Arbeit an der Universität Münster.
>> Preisträger des Wettbewerbs 2001
Der angegebene Link führt zu einer weiteren Seite, von der die PDF-Datei aufgerufen werden kann.
Der Autor dieses immer noch aktuellen Beitrags aus dem Jahr 1993, Dr. Johannes Rux, war früher u. a. wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen und ist seit 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sozialrecht der Ruhr-Universität Bochum.
>> Beitrag von Johannes Rux (PDF, 8 Seiten, 137 KB)
>> Homepage Johannes Rux
Über die Homepage gelangt man unter "Publikationen" zu weiteren Aufsätzen in der Thematik Islam und Schule, die als PDF-Datei aufrufbar sind.
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Letzte Aktualisierung: 16.03.2005